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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Bank, B?rse, Versicherung, Note: 2.0, Bankakademie Frankfurt e.V., Veranstaltung: Management Studium, 54 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im betriebswirtschaftlichen Sinne wird unter dem Begriff Leistung das (gelungene) Ergebnis eines betrieblichen Erzeugungsprozesses verstanden
vlg. Gabler Wirtschaftslexikon, S.1967
. Unter Lohn im Sinne von § 87 Abs.1. Nr.10 BetrVG fallen alle Geld- oder geldwerten Leistungen, die der Arbeitgeber gew?hrtvgl. G?nter, S.85-98
. Somit sind die Eink?nfte aus nichtselbst?ndiger Arbeit als Lohn/Arbeitsentgelt zu bezeichnenvgl. BGB § 611
. Ebenso werden die Begriffe Verg?tung, Entlohnung und Verdienst als Synonyme f?r Arbeitsentgelt gebraucht. Die urspr?ngliche Begriffszuordnung sei kurz erw?hnt: 'Der Begriff Lohn wird f?r die Gruppe der Arbeiter, Gehalt f?r Angestellte, die Bez?ge f?r Beamte und die Gage f?r K?nstler als Entgeltformen unterschieden'Luczak, S.531; Kolb 1998, S.165
. Im heutigen Sprachgebrauch werden alle Begriffe als Synonyme f?reinander verwandt. Rechtliche Grundlagen sind Tarifvertr?ge des betreffenden Wirtschaftszweiges und individuelle Betriebsvereinbarungenvgl. § 77 III Betr.VG
. 'Selbst ohne besondere Abmachung ist der Arbeitgeber zur Zahlung eines Arbeitsentgeltes an den Arbeitnehmer in H?he des orts?blichen Lohns (§612 BGB) als Entgelt f?r geleistete Arbeit verpflichtet'vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, S. 163
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