Herrschaftliche Legitimierung im fr?hmittelalterlichen Bayern auf der Grundlage der Lex Baiuvariorum

【電子書籍なら、スマホ・パソコンの無料アプリで今すぐ読める!】


Herrschaftliche Legitimierung im fr?hmittelalterlichen Bayern auf der Grundlage der Lex Baiuvariorum

楽天Kobo電子書籍ストア

1,030 円 (税抜き)

Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Geschichte Europa - and. L?nder - Mittelalter, Fr?he Neuzeit, Note: 1,3, Humboldt-Universit?t zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Den Ausgangspunkt f?r die folgende Untersuchung bildet die Lex Baiuvariorum, eine Schrift des Rechts aus dem fr?hmittelalterlichen Bayern. Eingeteilt in drei gro?e Abschnitte besch?ftigt sie sich unter anderem mit dem Verh?ltnis von rex und dux im bayrischen Herzogtum. Dazu ?berliefert Titulus III, 1 folgendes: Dux vero qui praeest in populo, ille semper de genere Agilolfingarum fuit et debet esse, quia sic reges antecessores nostri concesserunt eis; qui de genere illorum fidelis regi erant et prudens, ipsum constituebant ducem ad regendum populum illum. Es existiert im bayrischen Recht demnach ein verbindlicher Passus, der dem Genus Agilolfingarum einen erbrechtlichen Anspruch auf das Amt des Herzogs in Bayern garantiert. Die Geschichtsb?cher erz?hlen uns, da? mit der Absetzung Tassilos III. als Herzog auf dem Hoftag von Ingelheim (788), initiiert durch K?nig Karl den Gro?en, die Herrschaft der Agilolfinger ?ber Bayern endet. Betrachtet man aber die ?berlieferungsgeschichte der Handschriften der Lex Baiuvariorum, f?llt auf, da? die ?ltesten uns erhaltenen Codices aus dem 9. Jahrhundert stammen, also aus einer Zeit nach 788. Trotzdem ?berliefern die meisten dieser Handschriften weiterhin den Herrschaftsanspruch der Agilolfinger in der oben zitierten Form. Warum dieser Abschnitt auch weiterhin tradiert und nicht aus der Lex Baiuvariorum rasiert wurde, l??t sich heute nicht mehr g?nzlich ermitteln. Es scheint allerdings m?glich, das nachfolgende Herrscher die Legitimit?t ihrer eigenen F?hrung ?ber Bayern zus?tzlich durch eine verwandtschaftliche Beziehung zum Geschlecht der Agilolfinger und somit auch durch die Lex Baiuvariorum begr?nden wollten und auch konnten. Mit dieser Arbeit will ich versuchen, m?gliche genealogische Verbindungen zwischen den Agilolfingern und ihren Nachfolgern darzustellen. Dabei konzentriere ich mich auf das Verh?ltnis der Agilolfinger zu den Karolingern, auf den famili?ren Hintergrund der in Bayern als gr?fliche Statthalter eingesetzten Gerolde und die Herkunft der ab 893 in Bayern regierenden Luitpoldinger.画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
※ご購入は、楽天kobo商品ページからお願いします。
※切り替わらない場合は、こちら をクリックして下さい。
※このページからは注文できません。

この商品の詳細を調べる


本・雑誌・コミック » 洋書 » SOCIAL SCIENCE
Verbindungen Europa Herkunft Berlin Herzogtum